Seit dem 1. Januar 2021 wurde beschlossen, dass der Lernfahrausweis NEU mit einem Alter von 17 Jahren beantragt werden kann. Auch wenn im ersten Jahr auf die Fahrschulen sehr viel zugekommen war, so bleibt Heute ein fader Beigeschmack.
Wie sollte sich ein „Lehrling“ mit 17 Jahren die Fahrstunden überhaupt leisten können? Woher soll sich ein Fahrschüler/in das Geld nehmen, der noch in der der Lehre/Schule ist?
Fragen über Fragen…
Die Fahrschule Simple Drive, gilt seit Jahren als Zuverlässig und Innovativ in diversen Belangen. So wurden in der Vergangenheit schon etliche Vorgehensweisen und Konzepte, von anderen namhaften Fahrschulen kopiert. Auch in dieser Situation, gilt die Fahrschule Simple Drive, als Vorreiter. Entsprechend passen wir unser Angebot an.
Daher bieten wir als erste Fahrschule in der Region Ratenzahlungen an!
Möglichkeiten der Ratenzahlung:
10er-Abo CHF 850.00 (Fixpreis)
3 Raten à CHF 315.00 / pro Monat
2 Raten à CHF 450.00 / pro Monat
15er-Abo CHF 1245.00 (Fixpreis)
4 Raten à CHF 345.00 / pro Monat
3 Raten à CHF 450.00 / pro Monat
2 Raten à CHF 650.00 / pro Monat
Das Erwerben eines Abo’s mit Ratenzahlung bringt Mehrkosten mit sich. Dies können wir leider nicht ändern. Jedoch sind wir der Meinung, dass wir so eine attraktive Lösung unseren geschätzten Fahrschüler/innen anbieten können, um mit der Fahrausbildung zu beginnen.
Bedingungen:
Die erste Zahlung der Rate erfolgt innert 5 Tagen nach der ersten Fahrstunde.
Die Zahlung der restlichen Raten, erfolgt jeweils spätestens bis zum 26. des Monats.
Versäumte Zahlungen, werden ohne Zahlungserinnerung oder Mahnung, mit einem Umtrieb von CHF 20.00 verrechnet.
Ratenzahlungen können nicht verlängert werden.
Die Kreditvergabe für Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Bei Ratenzahlungen für Minderjährige, ist die Bewilligung/Erlaubnis des Erziehungsberechtigten/in (gesetzlichen Vertreters) erforderlich.
Der Vertrag «Ratenzahlung» der Fahrschule Simple Drive Arni, ist für Minderjährige vom gesetzlichen Vertreter zu beglaubigen/unterzeichnen zu lassen. Erst nach Unterzeichnung, kann eine Ratenzahlung eingewilligt werden.
Bei Unglaubwürdigkeit oder ähnlichem, kann ohne Begründung der Vertrag von der Fahrschule Simple Drive abgelehnt werden.
Eine Überschuldung darf gesetzlich nicht stattfinden.
Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Schweiz.